Vollzeitschüler (Vorklassen, Berufsgrundbildungsjahr, Handelsschule, FO12):
Berufsschüler (inkl. FO11):
Für alle Schüler:
Bei berechtigtem Zweifel kann die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attests verlangen, dessen Kosten der Schüler tragen muss. Hat ein Schüler eine angekündigte Leistungsüberprüfung versäumt, muss er sich unverzüglich um einen Nachtermin bemühen, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Meldet sich der Schüler nicht, kann dieses Verhalten mit einer Leistungsverweigerung gleichgesetzt werden. Der Nachtermin kann jeder auf einen Fehltag folgende Schultag sein. Der Nachtermin gilt als per Schulordnung angekündigt. Die Bescheinigung über einen zeitlich begrenzten Arztbesuch dient nicht automatisch als Entschuldigung für einen ganzen Tag.