Nichtbestandene Abschlussprüfung / Wiederholung der Abschlussprüfung1
Eine bestandene Abschlussprüfung kann nicht wiederholt werden.
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung … als nicht bestanden gilt, kann sie in der Regel einmal, und zwar frühestens zum nächsten allgemeinen Prüfungstermin, wiederholen. Die Wiederholung der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die gesamte Prüfung und setzt … die Wiederholung der Klassenstufe 12 voraus. Eine Wiederholung von Teilen der Prüfung oder eine Wiederholung in einzelnen Prüfungsfächern ist nicht möglich ….
Die Möglichkeit zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abschlussprüfung oder einer als nicht bestanden geltenden Prüfung entfällt grundsätzlich dann, wenn der Prüfling bereits einmal infolge nicht ordnungsgemäßen Schulbesuchs … nicht an der Abschlussprüfung des betreffenden Fachbereichs teilgenommen hat oder wenn bereits einmal eine Teilnahme an der Prüfung durch vorherigen Schulaustritt unterblieben ist. Dies gilt ebenso, wenn der Prüfling nach nicht bestandener oder als nicht bestanden geltender Abschlussprüfung und dementsprechend gebotener Wiederholung der Klassenstufe 12 … an der Wiederholungsprüfung nicht teilgenommen hat …
1Vgl. ergänzend § 27 Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung an den Fachoberschulen im Saarland (APO-FOS)
Freiwillige Mündliche Prüfung nach § 19 Abs. 3 APO-FOS
Jeder Schüler kann bis 3 Werktage vor Beginn der mündlichen Prüfung schriftlich beim Schulleiter beantragen, in einem weiteren Prüfungsfach mündlich geprüft werden.
Insoweit nach § 19 Abs. 6 Nr. 2 APO-FOS die Note der schriftlichen Prüfung und die Vornote um eine Notenstufe voneinander abweichen und in dem einen Fach die höhere und in dem anderen Fach die niedrigere Endnote vorgesehen wurde, sind bei einem Antrag auf eine freiwillige mündliche Prüfung beide Fächer mündlich zu prüfen.
Die Höchstzahl von zwei mündlichen Prüfungen darf jedoch durch festgesetzte und/oder freiwillige mündliche Prüfungen nicht überschritten werden.
Anmeldung zur freiwilligen mündlichen Prüfung der Fachoberschule
Verzicht auf Wiederholung der Klassenstufe 12
Schüler, die die Klassenstufe 12 nicht wiederholen möchten, melden sich bitte im Sekretariat vom weiteren Besuch des KBBZ Saarlouis ab (siehe Formulare).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die Klassenleiter/in bzw. die
Schulleitung.