Der Unterricht umfasst 12 Wochenstunden zzgl. jeweils einer Wochenstunde in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache, verteilt auf drei Unterrichtstage. Es werden allgemeine Inhalte in den Fächern Deutsch, Fremdsprache (wahlweise Englisch oder Französisch), Mathematik und Religionslehre vermittelt sowie fachtheoretische Inhalte in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Arbeits- und Präsentationstechnik unterrichtet. An den übrigen Wochentagen ist ein kaufmännisches Praktikum abzuleisten, durch welches die fachpraktische Ausbildung erworben wird.
Bei der Suche nach einer Praktikantenstelle kann die Schule behilflich sein.
Informationen zum Praktikumsplatz
Hinweise zum Status des Praktikanten und der Durchführung des Praktikums
Der Fachoberschüler der Klassenstufe 11 ist sowohl Schüler als auch Praktikant. Als Praktikant muss mit dem jeweiligen Betrieb ein Praktikantenvertrag abgeschlossen werden.
Der Beginn des Praktikums sollte so festgelegt werden, dass der Schüler/die Schülerin das Praktikum spätestens zu Beginn des Schuljahres der Klassenstufe 12 abgeschlossen hat. Bei einem späteren Praktikumsbeginn sollte im Rahmen des zu gewährenden Urlaubs von bis zu 6 Wochen ebenso gewährleistet sein, dass die Schule zu Beginn der Klassenstufe 12 ordnungsgemäß besucht werden kann.
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
Vordrucke für Praktikantenverträge werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
Muster eines Praktikantenvertrages
Das Praktikum kann in Dienstleistungsunternehmen, in Handels-, Handwerks- und Industriebetrieben sowie in öffentlichen Verwaltungen und in Verwaltungen von gemeinnützigen Organisationen abgeleistet werden. Das Praktikum dauert 52 Wochen abzüglich eines in der Regel sechswöchigen Urlaubs und besteht aus drei Modulen. Für jedes Modul gilt eine Mindestdauer von 12 Wochen. Der Praktikumsbetrieb legt die Dauer der den Modulen zugeordneten Tätigkeitsbereiche nach den betrieblichen Gegebenheiten fest.
Praktikumsplan für die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung
Grundsätzlich findet die fachpraktische Ausbildung an mindestens 2,5 Tagen in der Woche statt. Während der Schulferien sowie an unterrichtsfreien Tagen ist der Praktikant im Betrieb.
Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Arbeitszeiten.
Durch Krankheit bedingte Fehltage, die durch ärztliche Atteste belegt sind, sind nicht nachzuarbeiten. Entscheidend bei der Bewertung solcher Fehlzeiten ist ausschließlich die Frage, ob durch die Fehltage der Erfolg des Praktikums in Frage gestellt werden muss. Diese Feststellung trifft die Praxiseinrichtung. Andere Fehlzeiten sind nachzuarbeiten.
Der Praktikant ist für die Zeit im Betrieb durch die entsprechende Berufsgenossenschaft versichert. Im Rahmen der schulischen Ausbildung ist der Schüler durch die Unfallkasse Saarland versichert.
Während der fachpraktischen Ausbildung ist nach Anweisung des Betriebes ein Berichtsheft mit Tages-, Wochen- bzw. Monatsberichten zu führen. Diese werden vom Betrieb kontrolliert, mit Firmenstempel versehen und unterschrieben. Vorgenannte Berichte werden dem/der Klassenleiter/Klasseleiterin der Schule nach vorheriger Ankündigung zweimal im Schuljahr zur Kontrolle vorgelegt.
Nach Ablauf der fachpraktischen Ausbildung stellt der Betrieb ein Zeugnis aus, das der Schule vorgelegt wird. Vordrucke werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
Muster eines Praktikantenzeugnis (mit Betriebsabteilungen)
Muster eines Praktikantenzeugnis (ohne Betriebsabteilungen)
Grundsätzlich ist es möglich das Fachpraktikum bei mehreren Praktikumsbetrieben abzuleisten, jedoch muss die Gesamtdauer von 52 Wochen nachgewiesen werden. Der jeweilige Erfolg ist unter Angabe der Praktikumsdauer mit einem Praktikumszeugnis nachzuweisen.
Ein vorzeitiges Ausscheiden aus einem bestehenden Praktikumsverhältnis erfordert die unverzügliche Begründung eines (neuen) Anschlusspraktikums, um den Bildungsgang der Fachoberschule fortsetzen zu können. Der Klassenleiter/die Klassenleiterin ist hierüber unverzüglich zu informieren und der neue Praktikumsvertrag vorzulegen.
Mit der Anmeldung zur Klassenstufe 11 der Fachoberschule hat der Schüler/die Schülerin bzw. die Sorgeberechtigten anerkannt, dass das Nichtbestehen eines fachpraktischen Ausbildungsverhältnisses (Praktikum) dazu führt, dass die Voraussetzung zum Besuch der Fachoberschule nicht mehr erfüllt ist und der Schüler/die Schülerin die Schule verlassen muss. Der weitere Verbleib in der Fachoberschule ist nur möglich, wenn innerhalb von 14 Tagen ein neues fachpraktisches Ausbildungsverhältnis (Praktikum) nachgewiesen wird.
Der erfolgreiche Abschluss der fachpraktischen Ausbildung (vgl. Praktikantenzeugnis) ist zusätzlich zur schulischen Versetzung Voraussetzung zum Eintritt in die Klassenstufe 12. Die Entscheidung, ob eine fachpraktische Ausbildung insgesamt mit „erfolgreich” oder „nicht erfolgreich” zu bewerten ist, erfolgt auf Grundlage des Praktikantenzeugnisses und unter Berücksichtigung des Berichtsheftes seitens der Schule.
Eine Wiederholung der Klassenstufe 11 ist nur mit einer gleichzeitigen Wiederholung des Praktikums möglich.