Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland
Schüler, die an der gymnasialen Oberstufe den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife erworben haben, kann der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden, wenn die Klassenstufe 11 der Fachoberschule erfolgreich abgeschlossen wird.
Die fachpraktische Ausbildung muss mindestens eine Dauer von vollen 12 Monaten aufweisen. Die Fachhochschulreife kann damit durch Erfüllung der schulischen Voraussetzung zur Versetzung in die Klassenstufe 12 einerseits und der erfolgreichen fachpraktischen Ausbildung andererseits in einem Jahr erlangt werden.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann erst erworben werden, wenn die fachpraktische Ausbildung abgeschlossen wurde. Eine frühere Ausstellung oder die Ausstellung einer Bescheinigung ist nicht möglich.
Beachten Sie hierzu im Vorfeld die Bewerbungsfristen (z. B. Wintersemester 15. Juli) der Hochschulen, die die Fachhochschulreife für eine Bewerbung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang benötigen.